Tobias Heuken - online & WebService
Bankgebühren für Rücklastschriften
Dienstag, 20.08.2019
Ich habe einem Mobilfunkunternehmen vor Monaten mehrfach schriftlich die Lastschriftermächtigung entzogen. Dies interessiert das Unternehmen nicht.
Muss ich als Kunde JETZT dann für entstandene Bankgebühren für Rücklastschriften aufkommen?
Ich denke nein. Was meint ihr
Ich habe einem Mobilfunkunternehmen vor Monaten mehrfach schriftlich die Lastschriftermächtigung entzogen. Dies interessiert das Unternehmen nicht.
Muss ich als Kunde JETZT dann für entstandene Bankgebühren für Rücklastschriften aufkommen?
Ich denke nein. Was meint ihr