Tobias Heuken - online & WebService


Bankgebühren für Rücklastschriften

Dienstag, 20.08.2019

Ich habe einem Mobilfunkunternehmen vor Monaten mehrfach schriftlich die Lastschriftermächtigung entzogen. Dies interessiert das Unternehmen nicht.

Muss ich als Kunde JETZT dann für entstandene Bankgebühren für Rücklastschriften aufkommen?

Ich denke nein. Was meint ihr