Streit um Telefonrechnung: Telekom muss Einzelverbindungen beweisen
Freitag, den 22. April 2005 | 1,263 ArtikeleinblendungenDie Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht wies die Zahlungsklage der Deutschen Telekom gegen eine Kundin zurück (Az.: 31 C 79/05-83).Die Kundin hatte eine Monatsrechnung über rund 1720 Euro Telefonkosten erhalten, die im Wesentlichen auf mehr als 4000 Verbindungen zu einem Telekom-Gewinnspiel gestützt wurde. Die verärgerte Frau widersprach jedoch umgehend der Rechnung, weil sie an keinem dieser Gewinnspiele teilgenommen hatte. Statt jedoch ein Verzeichnis der einzelnen Telefonate zu erstellen, berief sich das Unternehmen lediglich auf eine Überprüfung, bei der “kein technischer Fehler” festgestellt worden sei. Deshalb müsse die Kundin die Telefonate tatsächlich geführt haben.
