Streit um Telefonrechnung: Telekom muss Einzelverbindungen beweisen

Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer mit einem belegen, wenn der Kunde dies verlangt.

Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts hervor. Das wies die Zahlungsklage der Deutschen gegen eine Kundin zurück (Az.: 31 C 79/05-83).

Die Kundin hatte eine über rund 1720 Euro erhalten, die im Wesentlichen auf mehr als 4000 Verbindungen zu einem -Gewinnspiel gestützt wurde. Die verärgerte Frau widersprach jedoch umgehend der , weil sie an keinem dieser Gewinnspiele teilgenommen hatte. Statt jedoch ein Verzeichnis der einzelnen Telefonate zu erstellen, berief sich das lediglich auf eine Überprüfung, bei der “kein technischer Fehler” festgestellt worden sei. Deshalb müsse die Kundin die Telefonate tatsächlich geführt haben.

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Artikel wurde veröffentlicht am: Freitag, 22. April 2005
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