Schlüssel an den Vermieter
22. April 2007 | ID: 297 | 438 ArtikeleinblendungenGericht entschied: Rückgabe an Hauswart nicht ausreichend.
Wer eine Mietwohnung kündigt, muss dafür sorgen, dass die Schlüssel an den Vermieter zurückgegeben werden. Die Schlüssel lediglich dem Hauswart auszuhändigen, ist keine ordnungsgemäße Schlüsselübergabe. Dies hat das Kammergericht in Berlin entschieden.
Quelle: News von:
www.inkassomarkt.de | www.inkasso2000.de
Inkasso Arnold, Goch. Tel. 02823/4692, Fax 4717
eMail: inkasso-arnold
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Artikel wurde veröffentlicht am: Sonntag, 22. April 2007
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