Eine neue Gewinnspielsatzung (PDF-Datei) der Landesmedienanstalten soll unlauteren Call-In-Sendungen im Fernsehen und Radio ein Ende setzen. Die Regeln sind eindeutig: Verboten sind zum Beispiel Gewinnspiele, die sich an Kinder und Jugendliche richten sowie irreführende Aussagen über die Lösungslogik oder die Chancen, durchgestellt zu werden. Moderatoren dürfen Zuschauer nicht zur Mehrfachteilnahme auffordern, die Teilnahmebedingungen müssen deutlich lesbar eingeblendet werden. Die maximal zulässige Teilnahmegebühr liegt bei 50 Cent.
Bei Verstößen gegen diese Regeln können die Medienwächter Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Satzung tritt voraussichtlich in wenigen Wochen – sobald alle Bundesländer sie in ihren Gesetzesblättern veröffentlicht haben – in Kraft.
Der Fernsehsender9Live ist bekannt für seine Mitmachspiele, bei denen man angeblich sehr viel Geld verdienen kann. Angbelich, denn jeder, der hofft durch einen Anruf bei 9Live durchzukommen, wird verarscht.
Das folgende Video deckt auf … macht Euch Euer eigenes Bild … muss man mehr dazu sagen?
Ich schaue gerade mit Lächeln 9Live – werde aber nicht anrufen! Wer den anderen Artikel gelesen hat, weiß warum
Gerade wird ein Begriff gesucht, der auf …fahrt endet; wer das richtige Wort nennt, gewinnt 5.000 €uro. Moderator Max Schradin redet wie ein Wasserfall. Viele Zuschauer nennen bekannte EINFACHE umgängliche Begriffe – aber der richtige Begriff ist immer noch nicht dabei.