Google darf die Marke Gmail in Deutschland nicht verwenden
7. Juli 2007 | ID: 363 | 479 ArtikeleinblendungenIm Markenrechtsstreit mit Google um die Marke Gmail konnte der Hamburger Unternehmer Daniel Giersch einen Erfolg verbuchen. Laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts darf Google das Zeichen Gmail für seinen E-Mail-Dienst in Deutschland nicht mehr verwenden, (Az. 5 U 87/06). Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Rechtslage ist für das Hanseatische Oberlandesgericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat, erklärte der Daniel Giersch vertretende Rechtsanwalt Sebastian Eble.
Daniel Giersch besitzt seit dem Jahr 2000 die Wort-/Bildmarke G-mail … und die Post geht richtig ab. Unter dem Namen G-Mail betreibe er eine Reihe von physischen und elektronischen Postdienstleistungen mit Tausenden von Nutzern, erklärte er im März 2005 gegenüber heise online. Giersch hatte daher eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung der Bezeichung Gmail erwirkt und im April 2006 auch das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az. 312 O 475/05) gegen Google gewonnen. Google hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und nun verloren. Als einzig möglichen rechtlichen Schritt bleibt Google eine Nichtzulässigkeitsbeschwerde von dem Bundesgerichtshof, sonst wird das Urteil rechtskräftig. Ob Google diesen Schritt unternimmt, macht das Unternehmen von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängig, erklärte es gegenüber heise online.
Der Rechtsstreit, der zeitweise auch auf dem Rücken der Benutzer ausgetragen wurde, wird längst nicht nur vor einem deutschen Gericht geführt. Derzeit laufen Verfahren auch in Spanien, Portugal und der Schweiz. In einem Verfahren vor dem Handelsgericht in Wien hat Giersch eine Unterlassungserklärung abgegeben, es zu unterlassen, innerhalb der Europäischen Union, mit Ausnahme von Deutschland, der Schweiz, Monaco und Norwegen unter dem Zeichen Gmail E-Mail-Dienstleistungen anzubieten. Google musste daraufhin als Kläger die Gerichtskosten von etwa 5000 Euro übernehmen.
Für Benutzer ändert sich durch das Urteil nichts. Hierzulande heißt Gmail schon länger Googlemail.
Quelle: http://www.heise.de
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Artikel wurde veröffentlicht am: Samstag, 7. Juli 2007
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Kategorie/n: Google, News, Suchmaschinen
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