Bundesregierung speichert Nutzerdaten und hört ab!

Die hat eingeräumt, dass trotz gegenläufiger Urteile des Berliner Amts- und Landgerichts die überwiegende Anzahl der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden IP-Adressen der Surfer aufbewahre.

Es gebe Gründe für die Speicherung von Daten, betonte der parlamentarische Staatssekretär im , Peter Altmaier (CDU), am gestrigen Mittwoch auf Anfrage der Grünen im . Sie wird zum einen unter Sicherheitsgesichtspunkten zur Ermöglichung effizienter Reaktionen auf Angriffe aus dem für erforderlich gehalten. Dies empfehle etwa das für in der Informationstechnik (BSI). Unter Statistikgesichtspunkten diene die Vorhaltung der Netzkennungen über nicht genannte Zeiträume zur Feststellung, wie das Internetangebot angenommen wird und welche Themenbereiche besonders gefragt sind. Nur so könnten auch häufige Anfragen von Parlamentariern zum Kosten-Nutzen-Verhältnis von Webpräsenzen beantwortet werden.

Allein das Bundesjustizministerium, gegen das sich die Entscheidung der Berliner Gerichte konkret richtete, und das Bundesforschungsministerium haben laut Altmaier die Speicherung gestoppt. Das bedeute ganz konkret etwa bei Ersterem, dass dort derzeit weder IP-Adressen noch andere personenbezogene Daten der Personen protokolliert werden, welche die Internetseite dieses Ministeriums aufrufen. Im Geschäftsbereich des Justizministerium würden Netzkennungen derzeit aber noch beim Bundesgerichtshof, beim Bundesfinanzhof, beim Bundesverwaltungsgericht, beim Bundespatentgericht und beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Abrechnung kostenpflichtiger Internetangebote beziehungsweise für die genannten statistischen Zwecke protokolliert. In welcher Weise sich die Rechtsprechung auf diese Praxis auswirke, werde zurzeit einzeln in eigener Verantwortung der Behörden geprüft. Dies gelte auch für alle anderen Ressorts der und deren nachgeordnete Bereiche.

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Artikel wurde veröffentlicht am: Mittwoch, 17. Oktober 2007
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Kategorie/n: Internet-Sicherheit, News
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