BGH: Vermieter darf Kaution über Mietende hinaus zurückhalten

5. Juni 2007 | ID: 321 | 422 Artikeleinblendungen

Ein Vermieter darf die Kaution eines Mieters auch noch nach dessen Auszug teilweise einbehalten, um damit ausstehende Mietnebenkosten zu verrechnen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Wie viel Zeit dem Vermieter für die Auszahlung der Kaution zuzubilligen ist, hängt laut BGH vom Einzelfall ab. Dem Urteil zufolge können dabei mehr als sechs Monate für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar sein. Laut BGH darf der Vermieter die Kaution grundsätzlich in der Höhe einbehalten, die zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis angemessen ist; anderenfalls würde die Mietkaution ihrer Sicherungsfunktion nicht gerecht. (AZ: VIII ZR 71/05)

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Artikel wurde veröffentlicht am: Dienstag, 5. Juni 2007
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