BGH-Urteil: Lebensversicherungen: Bei Kündigung mehr Geld

1. Mai 2007 | ID: 307 | 507 Artikeleinblendungen

Der Bundesgerichtshof beschert Kunden von Lebensversicherungen bei vorzeitiger Kündigung höhere Rückzahlungen. Welche Chancen haben die Kunden? Mit einem wegweisenden Urteil zur Kündigung von Kapital-Lebensversicherungen hat der Bundesgerichtshof Verbrauchern den Rücken gestärkt.

Lebensversicherer erstatten ihren Kunden bei einer vorzeitigen Vertragskündigung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) häufig zu wenig von dem eingezahlten Kapital zurück. In der Urteilsbegründung heißt es, den Kunden werde verschleiert, dass sie bei vorzeitiger Vertragskündigung oder Beitragsfreistellung vor allem in den ersten Jahren hohe Verluste auf das eingezahlte Kapital hinnehmen müssen. Aus den Beiträgen der ersten Jahre finanzieren die Versicherer die Vermittlungsprovisionen ihrer Vertreter. Die Kunden dürften nicht völlig leer ausgehen und der Rückkaufswert dürfe nicht bei Null liegen, entschied der Senat.

Quelle: News von:
www.inkassomarkt.de | www.inkasso2000.de
Inkasso Arnold, Goch. Tel. 02823/4692, Fax 4717
eMail: inkasso-arnold

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Artikel wurde veröffentlicht am: Dienstag, 1. Mai 2007
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