9live & Co: mehr Transparenz angeordnet – ansonsten Bußgelder
Eine neue Gewinnspielsatzung (PDF-Datei) der Landesmedienanstalten soll unlauteren Call-In-Sendungen im Fernsehen und Radio ein Ende setzen. Die Regeln sind eindeutig: Verboten sind zum Beispiel Gewinnspiele, die sich an Kinder und Jugendliche richten sowie irreführende Aussagen über die Lösungslogik oder die Chancen, durchgestellt zu werden. Moderatoren dürfen Zuschauer nicht zur Mehrfachteilnahme auffordern, die Teilnahmebedingungen müssen deutlich lesbar eingeblendet werden. Die maximal zulässige Teilnahmegebühr liegt bei 50 Cent.
Bei Verstößen gegen diese Regeln können die Medienwächter Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Satzung tritt voraussichtlich in wenigen Wochen – sobald alle Bundesländer sie in ihren Gesetzesblättern veröffentlicht haben – in Kraft.
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